Oft drohen Inkassounternehmen mit SCHUFA-Einträgen. Ein Inkassobüro kann einen solchen Eintrag bewirken. In der Praxis handelt es sich aber meistens nur um Drohungen, die nicht in die Tat umgesetzt werden.

Die SCHUFA ist ein privates Unternehmen, das nicht automatisch mit allen anderen Unternehmen zusammenarbeitet. Für eine Zusammenarbeit muss ein Vertrag zwischen der SCHUFA und dem Inkassobüro bestehen.

Schließen Inkassofirmen solche Verträge mit der SCHUFA müssen sie regelmäßig Geld dafür bezahlen. Aus diesem Grund werden unseriöse Inkassounternehmen schon abgeschreckt sein. Diese Inkassobüros drohen zwar mit SCHUFA-Einträgen, möchten Sie aber nur einschüchtern und zur Zahlung drängen.

Wenn auch Sie von einem Inkassobüro einen SCHUFA-Eintrag angedroht bekommen, sollten Sie diesem schriftlich per Einschreiben mit Rückschein widersprechen. Nutzen Sie dieses Schreiben um

  • der Eintragung bei der SCHUFA deutlich zu widersprechen
  • die Zahlung der unberechtigten Forderung zu verweigern
  • der unberechtigten Forderung zu widersprechen

Detaillierte Informationen zum Thema Inkasso finden Sie hier.

Ihren Widerspruch sollten Sie so ausführlich wie möglich begründen.

Durch den Widerspruch wird Ihre Forderung zu einer bestrittenen Forderung. Solche Forderungen dürfen nicht bei der SCHUFA eingetragen werden.

Bei der SCHUFA können Sie einmal im Jahr eine kostenlose Eigenauskunft anfordern. Hierdurch können Sie ungerechtfertigte Eintragungen herausfinden. Falls ungerechtfertigte Eintragungen vorhanden sind, richten Sie einen schriftlichen Widerspruch an das veranlassende Unternehmen. Widersprechen Sie dem Eintrag und fordern Sie das Unternehmen auf den ungerechtfertigten Eintrag zu widerrufen. Eine Kopie dieses Schreibens sollten Sie dann auch an die SCHUFA schicken. Dort können Sie dann schriftlich die Sperrung des unberechtigten Schreibens und die Löschung des Eintrags verlangen. Begründen Sie Ihren Widerspruch ausführlich und verweisen Sie auf die beigefügte Kopie des Widerspruchschreibens. Beide Schreiben sollten Sie als Brief per Einschreiben mit Rückschein versenden. Zu Nachweiszwecken sollten Sie die Belege gut aufbewahren.