Wenn Sie einen Inkassobrief erhalten, sollten Sie zunächst überprüfen, ob die Forderung gegen Sie berechtigt oder unberechtigt ist. Nach der gründlichen Überprüfung kommen Sie zu einem Ergebnis. Anhand von diesem Ergebnis raten wir unseren Mandanten zu folgender Vorgehensweise:

1. Ergebnis: Die Forderung ist unberechtigt

Verlangt das Inkassobüro zu Unrecht Geld von Ihnen, sollten Sie der Forderung umgehend schriftlich widersprechen.

Den Widerspruch sollten Sie

  • als Brief per Einschreiben mit Rückschein
  • per Fax mit Sendeberichtsbestätigung
  • per E-Mail

an das Inkassobüro versenden.

Sicherheitshalber können Sie Ihren Widerspruch auf allen drei Wegen verschicken. Eine Kopie Ihres Schreibens und die Bestätigungen für den Versand sollten Sie aufbewahren.

Inhaltlich sollte Ihr Widerspruchsschreiben folgende Punkte enthalten:

  • teilen Sie dem Inkassounternehmen deutlich mit, dass Sie die Forderung nicht bezahlen werden
  • schildern Sie die Gründe für den Widerspruch ausführlich
  • begründen Sie warum Sie die Forderung für unberechtigt halten
  • fordern Sie eine schriftliche Bestätigung innerhalb der nächsten 3 Wochen an, dass die Forderung wirklich unberechtigt war
  • das Datum der Rechnung
  • den Rechnungsbetrag
  • Aktenzeichen und Rechnungsnummern
  • Ihren Namen und Anschrift
  • das Datum des schriftlichen Widerspruchs

Sollten Sie in der Vergangenheit bereits der Rechnung des ursprünglichen Gläubigers widersprochen haben, können Sie eine Kopie des damaligen Widerspruchs mitschicken.

2. Ergebnis: Die Forderung ist berechtigt

Ist die Forderung gegen Sie berechtigt, sollten Sie diese umgehend bezahlen, damit Sie nicht in den Zahlungsverzug kommen.

Befinden Sie sich erst einmal in Verzug fallen weitere Verzugskosten an. Dies können beispielsweise Inkassogebühren, Verzugszinsen und Mahngebühren sein, die dann von Ihnen zu bezahlen sind.