Die Vorgehensweise der unterschiedlichen Inkassounternehmen kann sich in einzelnen Punkten immer wieder unterscheiden. Im Großen und Ganzen zeigt sich eine immer wiederkehrende Auflistung von Handlungsweisen.

Auf Grundlage der Erfahrungen, die wir mit unseren Mandanten gesammelt haben, lässt sich folgendes Muster erkennen:

  • Inkassoschreiben
  • Stellungnahme
  • Vergleichs- und Ratenzahlungsangebote
  • Außergerichtliche Mahnverfahren
  • Gerichtliches Mahnverfahren
  • Einstellungsbescheid

Die Vorgehensweise hängt natürlich stark von Ihren Reaktionen ab und ob die Forderung berechtigt oder unberechtigt ist.

Das Inkassoschreiben

Haben Sie die Rechnung des ursprünglichen Unternehmens nicht bezahlt und auf dessen Mahnungen nicht reagiert, kann dieses Unternehmen ein Inkassobüro einschalten. Das Inkassobüro wird Sie mit einem Inkassoschreiben kontaktieren. Mit diesem Schreiben werden Sie zur Zahlung der Rechnung aufgefordert. Bei berechtigten Forderungen sollten Sie die Zahlung aufnehmen um nicht in Verzug zu kommen. Halten Sie die Forderung für unberechtigt, sollten Sie unbedingt schriftlich Widerspruch einlegen.

Die Stellungnahme

 Nach Ihrem Widerspruch reagieren seriöse Inkassobüros mit einer Stellungnahme. Sie werden kontaktiert und der Ursprung der Forderung wird erforscht. Sie stehen dann in Kontakt mit dem Inkassobüro. Durch den wechselseitigen Schriftverkehr wird ermittelt ob die Forderung berechtigt oder unberechtigt ist. Unseriöse Inkassofirmen bedrängen Sie weiterhin mit Inkassobriefen und Mahnungen. In diesen Schreiben finden Sie meistens einschüchternde Drohungen gegen Sie.

Die Vergleichs- und Ratenzahlungsangebote

 Haben Sie Widerspruch gegen eine berechtigte Forderung eingelegt, reagieren viele Inkassofirmen mit Vergleichs- und Ratenzahlungsangeboten. Dies geschieht vor allem dann, wenn Sie dem Inkassounternehmen deutlich gemacht haben, dass Sie die Forderung nicht zahlen können.

  • Mit einem Vergleichsangebot bietet das Inkassounternehmen eine geminderte Schuldenhöhe an.
  • Mit den Ratenzahlungsangeboten bietet das Inkassobüro monatlich tragbare Raten an.

Beide Angebote sollen Sie zur außergerichtlichen Zahlung animieren. Ist eine Forderung berechtigt, können diese Angebote durchaus eine Überlegung wert sein. Sollte die Forderung unberechtigt sein, sollten Sie keinen Gedanken an einen Vergleich verlieren.

Das außergerichtliche Mahnverfahren

Das außergerichtliche Mahnverfahren beginnt mit einem Mahnschreiben des Auftraggebers bzw. des Inkassobüros. Mit der Mahnung werden Sie aufgefordert Ihre Zahlung zu erbringen. Die Mahnung dient grundsätzlich dazu Sie in Verzug zu setzen. So können weitere Schritte gegen Sie eingeleitet werden, wenn Sie die Zahlung weiterhin verweigern. Beachten Sie: Es gibt weitere Möglichkeiten Sie in Verzug zu setzen.

Die Mahnung erfolgt aus Beweisgründen schriftlich. Im Gesetz ist keine besondere Form vorgesehen.

In den meisten Fällen werden 3 Mahnungen ausgesprochen. Schließlich sollen die Kunden, die eine Zahlung vergessen haben nicht sofort mit einem gerichtlichen Verfahren bedrängt werden. Folgendes Mahnmuster hat sich in der Praxis etabliert:

  • Erste Mahnung – Mit diesem Schreiben werden Sie höflich an die Zahlung der Rechnung innerhalb eines gewissen Zeitraums erinnert.
  • Zweite Mahnung – Bleibt trotz der ersten Mahnung die Zahlung aus, folgt eine ausdrückliche Mahnung. Dieses Schreiben ist deutlich formuliert und nennt eine genaue Zahlungsfrist von etwa 10 bis 14 Tagen.
  • Dritte Mahnung – Verpassen Sie die Frist der zweiten Mahnung erfolgt mit der dritten Mahnung die Androhung weiterer Schritte. Ihnen wird eine letzte Zahlungsfrist gesetzt. Ihnen wird deutlich aufgezeigt, dass weitere Verzugskosten entstehen, die Sie als Kunde zu tragen haben. Ferner wird die Maßnahme eines gerichtlichen Mahnverfahrens angekündigt, wenn die Zahlung nicht innerhalb der Frist aufgenommen wird.

Das gerichtliche Mahnverfahren

Bleibt das außergerichtliche Mahnverfahren erfolglos, kann das Inkassobüro Klage auf Zahlung einlegen oder ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Das gerichtliche Mahnverfahren ist eine einfache Möglichkeit um gegen säumige Schuldner vorzugehen. Es ist viel günstiger und schneller als eine Klage.

Durch das gerichtliche Mahnverfahren kann das Inkassounternehmen einen vollstreckbaren Titel erwirken. Den sogenannten „Vollstreckungsbescheid“. Mit diesem Titel können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Dies ist zum Beispiel die Einschaltung eines Gerichtsvollziehers.

Der Einstellungsbescheid

Mit dem Einstellungsbescheid teilt Ihnen das Inkassobüro mit, dass das Inkassoverfahren gegen Sie eingestellt wird. Dies geschieht dann entweder im Namen des Auftraggebers oder des Inkassounternehmens selbst. In der Praxis kommt der außergerichtliche Einstellungsbescheid sehr selten vor. Selbst wenn das Inkassoverfahren eingestellt wurde, kann der Abmahner innerhalb der 3-jährigen Verjährungsfrist weiter rechtlich gegen Sie vorgehen. Somit besteht das Risiko eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahrens fort.