Insolvenz eines beschränkten Vorerben

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

Mein Bruder und ich sind beschränkte Vorerben eines Anwesens mit 2 Häusern und Nacherben sind jeweils unsere beiden Kinder. Das ist in der Zwischenzeit fast 20 Jahre her, als wir dieses Erbe antraten. Nachdem unser Vater verstarb und unsere Mutter schwer pflegebedürftig war, übernahmen die Mieter des ersten Hauses ihre Pflege und aus diesem Grund hat unsere Mutter diese in ihrem Testament bedacht, dass die Miete dieses Hauses von 385.- € monatlich nicht erhöht werden darf, sozusagen aus Dankbarkeit für deren Hilfe.
Ich selbst bin (da mir wegen Eigenbedarf meine Wohnung gekündigt wurde) vor 3 Jahren in das zweite Haus (Anbau),das seither unser “Feriendomizil” war, gezogen und bezahle an meinen Bruder eine Nutzungsentschädigung von 655.-€ montl. in der aber meine Verbrauchskosten enthalten sind. Diese ich aber auf unser gemeinsames Nachlasskonto (Hausgeldkonto) gezahlt hatte.

Von den Mieteinnahmen, wobei kaum etwas übrig blieb da wir aus dem Mietverhältnis sämtliche Nebenkosten selbst getragen haben, hatten wir 13.000,- € abgeschöpft und auf einem Festgeldkonto für Instandhaltungsrücklagen angelegt.
Letztes Jahr im September wurde dann mein Insolvenzverfahren eröffnet und jetzt dieses Jahr im Mai wurden plötzlich unsere beiden Konten, Hausgeld und Festgeld, gesperrt. Laut Bank wegen Schufa – Abfrage und ich soll meine Insolvenzverwalterin um Freigabe bitten.
Nun ist das Desaster, dass sämtliche Grundstückskosten, laufende Betriebskosten etc. geplatzt sind und mein Bruder mit weit über 2000,- € in Vorleistung gegangen ist, da uns die Kündigung der Gebäudeversicherung bevor stand.
Nun als ich meine Insolvenzverwalterin um Freigabe bat, sagte sie mir, dass dies nicht so einfach wäre. Ich sandte ihr die aktuellen Kontoauszüge zu und bekam dann ein Schreiben von ihr mit der Aufforderung, die Hälfte der jeweiligen Kontoguthaben auf das Insolvenzsonderkonto zu übertragen.

Nun das Problem:
Auf dem Nachlasskonto ist nur noch der Betrag aus meiner Nutzungsentschädigung, die ich auch auf dieses Konto überwiesen hatte und das Festgeldkonto ist für Instandhaltungsrücklagen.
Nach Gespräch mit meiner Insolvenzverwalterin meinte sie, dass
meine Nutzungsentschädigung wie ein Mietverhältnis mit Dritten zu betrachten sei und die Hälfe der “Mietzahlung” mir zuzurechnen sei. Und das Festgeld für Instandhaltung sei wie ein Sparkonto zu betrachten, egal für welche Investitionen benötigt.

Nun war ich aber der Meinung, dass laut Erbrecht die Nutzungsentschädigung den Miterben, in dem Fall meinem Bruder alleine zusteht und ich diese hätte eigentlich auf sein Konto überweisen können oder müssen.
Und da wir ja nur beschränkte Vorerben sind, die Verpflichtung haben, das Erbe ordnungsgemäß zu verwalten und auch Instand zuhalten etc. dafür aus Mieteinnahmen die Instandhaltungsrücklagen zu bilden. Wenn diese nicht eingehalten werden, sich das Erbe dadurch schmälert und uns somit den Nacherben gegenüber schadenersatzpflichtig machen.
Deshalb war ich auch der Meinung, dass die Instandhaltungs =
rücklagen, für z.B. demnächst neue Heizungsanlage und die Nutzungsentschädigung nicht in die Insolvenzmasse zugeführt werden können.
Nun bin ich doch ziemlich ausgeschweift, denn wollte den ganzen Sachverhalt so nachvollziehbar wie möglich schildern.
Ich wäre so dankbar, wenn Sie mir da weiterhelfen könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Sunny 61

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