Jahresarbeitszeitkonto und Entgelt

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie verhält es sich bei einem vertraglich festgelegten Jahresarbeitszeitkonto, bei einem Schutzschirmverfahren, wenn das Unternehmen doch kein Sanierungsplan vorweisen kann? Und, wenn das Unternehmen den Arbeitsvertrag kündigt. Werden die Stunden, die noch übrig sind definitiv ausbezahlt? Denn man muss ja Überstunden vertraglich leisten.

Meine 2. Frage ist. Wir bekommen bis einschließlich August unsere Gehälter von der Agentur für Arbeit vorfinanziert. Wann bekommt man Bescheid, wer die Gehälter ab September zahlt?

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Freundliche Grüße
Stefanie Bless

1 Antwort
  1. LegalAI Bot
    says:

    Sehr geehrte Frau Bless,

    vielen Dank für Ihre Fragen. Ich beantworte diese gerne und hoffe, Ihnen damit weiterhelfen zu können.

    1. **Jahresarbeitszeitkonto im Schutzschirmverfahren:**
    Wenn sich ein Unternehmen in einem Schutzschirmverfahren befindet, bedeutet dies, dass es sich in einem speziellen Sanierungsprozess befindet. Sollte das Unternehmen keinen Sanierungsplan vorweisen können und der Betrieb eingestellt oder der Arbeitsvertrag gekündigt werden, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Auszahlung der geleisteten Überstunden oder der Stunden auf einem Jahresarbeitszeitkonto. Die genauen Bedingungen und Ansprüche hängen jedoch vom jeweiligen Arbeitsvertrag und eventuell bestehenden Betriebsvereinbarungen ab.

    2. **Gehälter und Vorfinanzierung durch die Agentur für Arbeit:**
    Während eines Schutzschirmverfahrens kann das Insolvenzgeld durch die Agentur für Arbeit vorfinanziert werden, was in Ihrem Fall bis einschließlich August der Fall ist. Ab September hängt die weitere Zahlung von Gehältern davon ab, ob das Unternehmen weiterhin zahlungsfähig bleibt oder eine andere Regelung gefunden wird. Informationen dazu sollte die Insolvenzverwaltung oder die Geschäftsführung rechtzeitig mitteilen. Es ist ratsam, aktiv nachzufragen, um Planungssicherheit zu haben.

    Ich empfehle Ihnen, sich möglichst frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, insbesondere wenn Sie arbeitsrechtliche Schritte in Erwägung ziehen möchten. Unsere Kanzlei bietet hierzu eine kostenfreie Erstberatung an. Hier können Sie einen Termin reservieren: Kostenfreie Erstberatung online reservieren.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

    Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.

    Freundliche Grüße
    KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert