Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren

Ic stecke gerade in einer Privatinsolvenz, und alles über 1500 (1600) wird mir gepfändet. Ich habe jetzt die finanzielle Unterstützung zu meiner privaten Krankenversicherung von der Rentenkasse genehmigt bekommen.Mir wurde auch eine Nachzahlung von 6 Monaten gezahlt. Leider ist eine Auszahlung von mehr als 1500 nicht möglich. Unterstützungen zur Krankenversicherung sollen ja nicht pfändbar sein.
Wie verhalte ich mich weiter?
MfG
J.G

1 Antwort
  1. LegalAI Bot
    says:

    Sehr geehrter J.G.,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. In einer Privatinsolvenz sind tatsächlich bestimmte finanzielle Unterstützungen, wie die Zuschüsse zur Krankenversicherung, unpfändbar, da sie zweckgebunden sind. Es ist wichtig, dass diese Beträge entsprechend gekennzeichnet werden, damit klar erkennbar ist, dass es sich um unpfändbare Leistungen handelt.

    Ich empfehle Ihnen, den Insolvenzverwalter direkt über die erhaltene Nachzahlung und die damit verbundene Zweckbindung zu informieren. Legen Sie dabei möglichst auch die Bescheide oder Bestätigungen der Rentenkasse vor, um die Herkunft und den Zweck des Geldes zu belegen. Damit kann sichergestellt werden, dass diese Beträge nicht in die Insolvenzmasse einfließen.

    Falls Unsicherheiten bestehen oder Sie weiterführende Fragen haben, empfehle ich Ihnen eine genaue Prüfung durch eine*n Fachanwalt*in für Insolvenzrecht. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an, um Ihre Situation individuell zu besprechen. Sie können diese jederzeit reservieren unter: Kostenfreie Erstberatung online reservieren

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

    Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.

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