Kontoauszüge für den Insolvenzverwalter
Sehr geehrte Damen und Herren,
für wie viele Monate vor Antrag auf Privatinsolvenz kann der Insolvenzverwalter die Kontoauszüge verlangen? Erst waren es 6 Monate, jetzt will er für 12 Monate. Liegt das in seinem Ermessen oder gibt es da Vorgaben?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
man könnte grob sagen, dass es in dessen Ermessen liegt, da der Insolvenzverwalter eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu gewährleisten hat. Sie sind im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten gehalten, diesen Forderungen nachzukommen, um eine Restschuldbefreiung nicht zu gefährden. Die Grenzen der Mitwirkung sind erreicht, wenn das Ansinnen des Insolvenzverwalters unzumutbar wird.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht