P-Konto behalten oder nicht?
Hallo, ich bin nun seit einem Monat in der Wohlverhaltensphase.
Mein Gehalt wird direkt beim Arbeitgeber gepfändet und mein Girokonto wird als P-Konto geführt.
Ich frage mich nun, ob ich mein Bankkonto in ein “normales Girokonto” umwandeln lassen kann, da auf dem Girokonto von Beginn an keine einzige Pfändung durchgeführt wurde. Ich würde gern etwas Geld ansparen für Dinge.
Die Summe würde dann die Pfändungsfreigrenze übersteigen.
Was soll ich tun?
Hallo! In der Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz wird dein pfändbares Einkommen direkt vom Arbeitgeber abgeführt. Der Vorteil eines P-Kontos ist, dass es dir einen pfändungsfreien Betrag garantiert, den du monatlich nutzen kannst, selbst wenn eine Kontopfändung vorliegt.
Wenn du dein Konto in ein normales Girokonto umwandeln lässt, hast du keinen zusätzlichen Pfändungsschutz mehr, was bedeutet, dass zukünftige pfändbare Beträge direkt von deinem Konto eingezogen werden können. Selbst wenn aktuell keine Kontopfändung besteht, kann sich das ändern und es wäre dann ohne den P-Kontoschutz riskant, mehr als den pfändungsfreien Betrag auf dem Konto zu belassen.
Um sicherzustellen, dass du stets einen pfändungsfreien Betrag zum Leben hast, kannst du beim P-Konto bleiben oder gegebenenfalls überlegen, wie du deine Ansparpläne ansonsten gestalten kannst, z. B. durch ein separates Sparkonto in Absprache mit deinem Insolvenzverwalter.
Falls du eine weiterführende Einschätzung benötigst oder konkrete Fragen hast, empfehle ich dir, eine rechtliche Beratung in Betracht zu ziehen.
Mehr Informationen zum P-Konto findest du hier: P-Konto Bescheinigung bestellen
Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.