Pfändung Lebensversicherung nach Restschuldbefreiung

Hallo Anwalt kg Team
3 Jahre nach der Restschuldbefreiung meiner Privatinsolvenz, wollte ich die Lebensversicherung/Vorsorgeversicherung meines minderjährigen Kindes auflösen und mir auszahlen lassen um diese anders anzulegen. Dabei ist mir aufgefallen das mein ehemaliger Insolvenzverwalter als Zesionär eingetragen ist, und ich so keine handhabe über die Versicherung habe! Nun habe ich mit Ihm Kontakt aufgenommen und er möchte nun die Versicherung pfänden! Da ich im Rahmen der Lebensversicherung mit meinem minderjährigen Kind als Versicherte Person eingetragen bin! Die Versicherung hatte seinerzeit die Großmutter abgeschossen und bezahlt als vorsagen für das Enkelkind.

Folgende Fragen:
Die Versicherung wurde über das Amtsgericht über meine Privatinsolvenz informiert und der Insolvenzverwalter von dieser als Zesionär eingetragen, in diesem Zuge wurde doch auch damals bestimmt der Insolvenzverwalter informiert? Anscheinend hat er aber nicht reagiert, da er laut seiner Aussage keine Info über die Versicherung gehabt hatte!

1. Wenn ich Restschuld befreit bin und er damals nicht reagiert hat, hat er auch keinen Anspruch mehr und muss die Versicherung freigeben?
2. Wenn er die Versicherung Pfänden möchte dann doch aber hoffentlich nur zu dem Rückkaufwert den die Versicherung zum Termin der Anmeldung der Privatinsolvenz hatte?
3. Oder kann er die den kompletten Rückkaufwert zu heutigen Datum pfänden.

Alles etwas kompliziert, aber vielleicht haben sie ja einen Tip und können mir eine gute Info geben,

Gruß Enes

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Mitarbeiter/in der auf Insolvenzrecht spezialisierten KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei möchten wir Ihnen gerne weiterhelfen.

    Zunächst einmal möchten wir darauf hinweisen, dass wir eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Schulden und Entschuldung anbieten. Da Ihr Fall sehr komplex ist, würden wir dazu raten. Gerne können Sie einen Termin für eine Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    Bitte beachten Sie, dass diese Antwort ohne rechtliche Gewähr erfolgt.

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