Pflegegeld
Hallo,
ist Verhinderungspflegegeld pfändbar?
Pflegegeld selber ist ja nicht pfändbar so wie ich weiß.
Weil die Pflegekasse knapp 1500€ Verhinderungspflegegeld bald auf mein Konto zahlt.
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage. Das Verhinderungspflegegeld ist ja für Sie kein Einkommen, sondern zur Auszahlung an den Pflegenden bestimmt. Es ist daher unpfändbar.
Es kann im Rahmen der P-Konto-Bescheinigung unter den „laufenden Geldleistungen zum Ausgleich des durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwandes” eingetragen und somit als Freibetrag auf dem Konto geschützt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht