Privatinsolvenz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war bis Ende 2022 im Rahmen einer GbR selbstständig tätig und hatte einen Geschäftspartner. Leider blieben meine Versuche, das Unternehmen zu retten, erfolglos. Aus diesem Grund beabsichtige ich nun, Insolvenz anzumelden.
Ein Insolvenzverwalter wies mich darauf hin, dass eine Meldung beim Arbeitsamt zwingend erforderlich sei. Ich bin mir jedoch unsicher, ob dies tatsächlich verpflichtend ist. Da ich keine staatlichen Leistungen in Anspruch nehmen möchte, habe ich mich bislang weder beim Arbeitsamt gemeldet noch den Insolvenzantrag gestellt.
Um die Kosten für den Insolvenzantrag zu decken, plane ich, finanzielle Unterstützung von Familie und Freunden in Anspruch zu nehmen und die Ratenzahlung selbst zu übernehmen.
Ich bitte Sie höflich um Aufklärung, ob eine Meldung beim Arbeitsamt in meinem Fall tatsächlich erforderlich ist, auch wenn ich keine Leistungen beantrage.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte*r Fragesteller*in,
vielen Dank für Ihre Anfrage und dass Sie sich an uns wenden.
Die Meldung beim Arbeitsamt, also bei der Agentur für Arbeit, ist grundsätzlich nicht zwingend erforderlich, wenn Sie keine staatlichen Leistungen, wie etwa Arbeitslosengeld, beantragen möchten. Diese Meldung ist in erster Linie für Personen relevant, die unterstützende Leistungen während der Zeit der Arbeitslosigkeit beantragen möchten. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie beispielsweise keine Sperrzeiten erhalten und nahtlos in den Leistungsbezug eintreten können.
Da Sie planen, die Kosten für den Insolvenzantrag durch Unterstützung von Familie und Freunden zu decken, und keine staatlichen Leistungen beantragen möchten, besteht für Sie keine Verpflichtung zur Meldung.
Ich verstehe, dass die Situation schwierig sein kann, und es ist gut, dass Sie sich informieren. Bei weiteren Unsicherheiten im Hinblick auf die Insolvenz beantragen Sie am besten rechtzeitig professionelle Unterstützung, um den Prozess möglichst reibungslos zu gestalten.
Sollten Sie allgemeinen Klärungsbedarf zur Privat- oder Regelinsolvenz haben, bieten wir Ihnen gerne eine kostenfreie Erstberatung an, wo wir gemeinsam Ihre individuellen Fallkonstellationen durchgehen können.
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Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.
Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.