Privatinsolvenz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich seit dem 28.09.2022 in Privatinsolvenz. Das heißt, dass die Wohlverhaltensphase zum Monatsende vorbei sein müsste. Leider ist das Insolvenzgericht extrem überlastet – der Schlusstermin hat immer noch nicht stattgefunden und über einen Antrag, den ich bereits im August 2024 gestellt hatte, wurde erst kürzlich entschieden.
Deshalb stellt sich mir die Frage, ob ich mich darauf einstellen muss, dass womöglich ein weiteres Jahr mein Gehalt gepfändet wird, bis ggfs irgendwann die Restschuldbefreiung erteilt wird?
Oder besteht die Möglichkeit, dass der Treuhänder die Pfändung meines Einkommens und Kontos aufhebt?
Vielen Dank für Ihre freundliche Auskunft,
mit freundlichen Grüßen
G. Klein
Sehr geehrte*r G. Klein,
die Verzögerung in einem Insolvenzverfahren kann leider manchmal auftreten, insbesondere wenn die Gerichte stark überlastet sind. Es ist nachvollziehbar, dass dies zu Unsicherheit führen kann. In der Regel endet die Wohlverhaltensphase nach drei Jahren, und die Restschuldbefreiung wird anschließend erteilt. Bis zur rechtskräftigen Erteilung der Restschuldbefreiung bleiben jedoch die Pflichten bestehen, was bedeutet, dass auch das Einkommen weiter gepfändet werden kann.
Der Treuhänder hat grundsätzlich keine Befugnis, die Pfändung Ihres Einkommens vor der offiziellen Restschuldbefreiung aufzuheben. Es ist daher wichtig, im Austausch mit dem Treuhänder und dem Insolvenzgericht zu bleiben, um den aktuellen Stand Ihres Verfahrens zu klären.
Ich empfehle Ihnen, bezüglich Ihrer Möglichkeiten weiter dran zu bleiben und sich so gut wie möglich über den aktuellen Stand Ihres Verfahrens zu informieren. Zudem könnte es hilfreich sein, mit einer rechtlichen Beratung Ihre individuellen Optionen zu besprechen.
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Bitte beachten Sie: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei