Restschuldbefreiungsverfahren
ich bin an 01.03.2016 im Restschuldbefreiungsverfahren, am 03.03.2016 ist von meinem Konto eine Auskehrung getroffen worden ist das noch erlaubt?
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Sehr geehrte Fragestellerin,
die Rechtmäßigkeit einer kurz nach Eröffnung des Verfahrens vorgenommene Auskehrung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gerne biete ich Ihnen ein kostenfreies telefonisches Beratungsgespräch an, um die Frage ausführlich zu erörtern. Bitte rufen Sie uns für eine Terminvereinbarung an.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt