Gehört eine Rückzahlung vom Energieanbieter bzw. vom Vermieter zur Insolvenzmasse oder steht mir der Betrag, ein Jahr vor der zu erwarteten Restschuldbefreiung, zur Verfügung? Vielen Dank..
nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und dem Beginn der Wohlverhaltensperiode können Sie als Schuldner eine Rückzahlung behalten, wenn auch der Entstehungszeitpunkt für den Rückerstattungsanspruch in die Wohlverhaltensphase gefallen ist.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrte Frau Wießner,
nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und dem Beginn der Wohlverhaltensperiode können Sie als Schuldner eine Rückzahlung behalten, wenn auch der Entstehungszeitpunkt für den Rückerstattungsanspruch in die Wohlverhaltensphase gefallen ist.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt