Trotz abgeschlossenen Insolvenzverfahrens Probleme

2004 wurde mein Privatinsolvenzverfahren eröffnet.
Damals habe ich mich bei der Schuldenberatung gemeldet da ich keinen anderen Ausweg mehr wusste.
Das Verfahren ist sehr ruhig verlaufen.
Nach 6 Jahren bekam ich die Restschuldbefreiung und damit fing es wieder an.
Ich bin mir nicht sicher ob ich diesen Gläubiger damals mit auf der Schuldenliste hatte, aber während diesem Verfahren hatte sich keiner mehr gemeldet.
Erst nach diesen vielen Jahren meldete sich ein Gläubiger , der mir bis heute noch immer Schwierigkeiten bereitet.
Er hält noch immer einen Titel in der Hand und meldet sich 1 mal jedes Jahr bei der Schufa.
Was kann ich nur tun?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    nach § 301 Abs.1 InsO werden Sie, nachdem Sie das Restschuldbefreiungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber allen Insolvenzgläubigern frei. Erfasst werden grundsätzlich alle Forderungen, also auch solche, die Sie im Gläubigerverzeichnis unvorsätzlich vergessen hatten oder wenn ein Gläubiger seine Forderung nicht zur Tabelle angemeldet hat (§ 301 Abs.1 InsO). Dies gilt auch für titulierte Forderungen oder Forderungen aus einer vorsätzlich begangenen unterlaubten Handlung, die nicht mit dieser Deliktseigenschaft zur Tabelle angemeldet wurde.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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