Unterhalt pflichtige Freibeträge bei Pfändung

Hallo,
Die Situation:
Ehemann hat einen Nettoverdienst von rund 2400 Euro
Ehefrau bezieht Rente von 740 Euro und 70% Schwerbehinderung
1. Kind 16 jahre, Azubi…Verdienst 480 Euro
2. Kind 20 Jahre Azubi..Verdienst 520 Euro

Frage: Laut Pfändungstabelle wem bin ich unterhaltspflichtig bzw. wer wird berücksichtigt?

Danke im Voraus für Ihre Antwort

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Unschuldig,
    vielen Dank für Ihre Frage. Sie sind Ihren beiden Kindern bis zum Abschluss der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig. Außerdem sind Sie Ihrer Ehefrau zu Unterhalt verpflichtet, wenn diese ein geringes Einkommen hat.

    Unter dem folgenden Link finden Sie die aktuelle Pfändungstabelle 2016: http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/pfaendungstabelle-2016-ermitteln-sie-ihre-pfaendungsgrenzen/

    Unter dem folgenden Link erfahren Sie, wie Sie die Pfändungstabelle richtig anwenden: http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/pfaendungstabelle-und-pfaendungsfreigrenzen/

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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