Unterhaltsberechtigtes Kind

Guten Tag,
mein Mann und ich haben Anfang Feb. jeweils die Privatinsolvenz beantragt, wir verdienen in etwas gleich und werden gegenseitig nicht als unterhaltspflichtig/-berechtigt angesehen. Wir haben ein 20jähriges Kind, das sich in schulischer Ausbildung befindet (Privatschule). Nun fordert mein Insolvenzverwalter (leider haben wir unterschiedliche Insolvenzverw.), das Kind jeweils nur als 0,5 unterhaltsberichtigt anzuerkennen, da es ja sonst zu einer “Doppelberücksichtigung” kommen würde. Ist das so in Ordnung oder ist es sinnvoll, etwas dagegen zu tun?
Das Gericht beabsichtigt, die Schulkosten hälftig zu berücksichtigen (hier sind aber keine Materialkosten etc. enthalten).
Vielen Dank für Ihre Rückantwort und viele Grüße

2 Kommentare
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Die hälftige Anerkennung kann in einzelnen Fällen richtig sein. Aufgrund der mir vorliegenden Informationen kann ich leider keine abschließende Prüfung vornehmen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

    • Rosa
      says:

      Sehr geehrter Herr Kraus,
      vielen Dank für Ihre Rückantwort. Nach welchen Kriterien würde das entschieden werden? Unser Kind lebt in unserem Haushalt, wir sind beide berufstätig (39h, 35h/p.W.), die Schul- und Materialkosten sowie “Kost und Logis” werden von uns getragen. Wir sind bisher davon ausgegangen, dass wir beide unserem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind.
      Leider finde ich hierzu auch keine anwendbaren Urteile o. ä., sodass wir nun ziemlich ratlos sind.

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