Weihnachtsgeld
Ich habe da eine Frage bezüglich des Weihnachtsgeldes, falls ich mich zur Insolvenz entschließen könnte: Mein Bruttolohn beträgt 2800 € und mein Weihnachtsgeld ebenfalls 2800 €. Ich habe gelesen, das man 500 € Weihnachtsgeld behalten darf. Ich würde die Rechnung jetzt so interpretieren: 2800 € + 2800 €= 5600 € – Sozialabgaben und Steuern = Nettoeinkommen – 500 € Weihnachtsgeld. Von dieser übrig bleibenden Summe wird dann der pfändbare Teil berechnet. Ich habe 2 Kinder. Ist das korrekt? Viele Grüße und lieben Dank im Voraus. Liebe Grüße Katja Burkhard
Sehr geehrte Frau Burkhard,
um zum korrekten Ergebnis zu gelangen, darf ich Ihnen folgenden Beitrag auf unserer Homepage empfehlen:
http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/insolvenztabelle-so-wenden-tabelle-richtig-an/
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt