wer wird informiert
wer, außer den gläubigern und dem vermieter werden informiert? und ist es möglich, trotz insolvenz ggf. in den stadtrat gewählt werden zu können?
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für ihr Anliegen!
Neben den Gläubigern und dem Vermieter wird auch der Arbeitgeber informiert.
Dieser bekommt spätestens eine Mitteilung über Ihr Insolvenzverfahren, wenn das Gericht Ihre Einkommensverhältnisse überprüft. Das ist unvermeidbar und deshalb sollten Sie im Vorfeld zur Beantragung der Privatinsolvenz Ihren Arbeitgeber besser informieren über Ihre Absicht und die dafür vorliegenden Gründe.
Ihr Vermieter allerdings erlangt nur Kenntnis von Ihrer Privatinsolvenz, falls Sie eine Kaution hinterlegt haben, denn diese zählt zur Insolvenzmasse bzw. zu den pfändbaren Vermögen. Sollten Sie umziehen während der Privatinsolvenz, dann kann es passieren, dass der zukünftige Vermieter eine SCHUFA Auskunft von Ihnen zieht und darüber von Ihrer Privatinsolvenz Kenntnis erhält.
Es ist sicherlich möglich, trotz Insolvenz in einen Stadtrat gewählt zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt