Wie lange vorher?

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund privater Ehescheidung kann es zur Insolvenz kommen. Die ist abhängig vom Verhalten meiner Exfrau.

Bleibt Sie vernünftig, ändert sich an unseren Einkommens- und Vermögensverhältnissen nichts und die Insolvenz wird vermieden. Beteiligt Sie sich nicht an den Wohnkosten, würden die Bankdarlehen nach ca. 3 Monaten gekündigt und die Insolvenz stände, wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit, an.

Frage ist nun, wann sollte ich im ungünstigsten Falle die Privatinsolvenz beginnen vorzubereiten. Natürlich möchte ich im Moment “keine Pferde aufscheuchen”.

Erst wenn die Bank die Darlehen gekündigt hat oder schon vorher, wenn sich abzeichnet, dass meine Exfrau die Wohnkosten nicht mehr zahlen möchte.

Was wäre der beste Zeitpunkt.

Zweite Frage:

Ich bin angestellt und selbständig mit zwei Gewerben tätig. Macht es Sinn die Gewerbe bei vorhersehbarer Privatinsolvenz so schnell wie möglich abzumelden und die Tätigkeit einzustellen, noch bevor die Banken die Darlehen kündigen oder was wäre der richtige Zeitpunkt?

Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Greschuchna

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Greschuchna,

    Sie sollten die Insolvenz möglichst frühzeitig vorbereiten. Auf diesem Wege können Sie auch vermeiden, sich in ein zu starkes Abhängigkeitsverhältnis zu begeben. Den genauen Zeitpunkt für die Antragstellung sollten wir dennoch gemeinsam abstimmen. Ebenfalls benötigen wir zusätzliche Informationen, um das weitere Vorgehen bzgl. Ihrer Selbstständigkeit erläutern zu können.

    Gerne bieten wir Ihnen deshalb ein kostenloses, telefonisches Erstberatungsgespräch an. Im Rahmen dieses Telefonats können wir Ihre besondere Situation erörtern und einen gemeinsamen Lösungsansatz entwickeln. Wenden Sie sich doch bitte an unser Sekretariat.

    0221 – 6777 00 55
    Mo–So von 9–22 Uhr // BUNDESWEIT

    Mit freundlichen Grüßen
    Das Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

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