Nettoeinkommen
gegen beide Eheleute liegen Pfändungen vor.
Frau bekommt ab Mai 2016 kleine Rente. (290 €)
Wird das zum Einkommen des Mannes dazu gezählt. um das Netto zu ermitteln?
Ist die Frau durch die kleine Rente nicht mehr unterhaltsberechtigt?
Sehr geehrter Fragesteller.
die Rente der Ehefrau wird nicht zum Einkommen des Ehemanns dazu gerechnet.
Eine Unterhaltspflicht ist bei einem Einkommen von 290€ immer noch regelmäßig anzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt