Rentner Steuerzahlung Privatinsolvenz
Guten Tag,
ich bin in Privatinsolvenz seit einem halben Jahr. Ich erhalte eine Rente von 2.100,- Euro nach Abzug der Krankenversicherung. ABER: Ich muss auf diese Rente ja auch noch Steuern zahlen!
Meine UNVERSTEUERTE Rente wird von meinem Insolvenzverwalter jetzt aber so behandelt wie das Nettoeinkommen eines Arbeitnehmers, der ja bereits Steuern auf sein Einkommen gezahlt hat. D. h. Mein Insolvenzverwalter nutzt die Pfändungstabelle für Arbeitnehmer, um meinen Pfändungsbetrag zu berechnen.
Meine Frage dazu: Wie kann ich erreichen, dass auch meine zu zahlenden Steuern bei der Ermittlung des Pfändungsbetrages berücksichtigt werden..
Danke für Ihre Antwort.




Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Es ist nachvollziehbar, dass Sie in Ihrer Situation Klarheit über die Berechnung des pfändbaren Betrags erhalten möchten. In der Tat wird bei der Berechnung des pfändbaren Betrags häufig die Pfändungstabelle zur Hand genommen, die normalerweise für Arbeitnehmerlöhne Anwendung findet.
In Ihrem Fall, als Rentner, sollten die Steuern, die Sie auf Ihre Rente zahlen müssen, tatsächlich bei der Berechnung des pfändbaren Betrags berücksichtigt werden. Dies kann möglicherweise durch eine individuelle Anpassung des pfändbaren Betrags erfolgen.
Folgende Schritte könnten Ihnen helfen:
1. **Kommunikation**: Nehmen Sie zuerst direkten Kontakt mit Ihrem Insolvenzverwalter auf und klären Sie Ihre Situation. Machen Sie deutlich, dass die Rente abzgl. der Steuerlast betrachtet werden sollte.
2. **Nachweise**: Stellen Sie sicher, dass Sie alle Ihre Unterlagen, die Ihre Steuerverpflichtungen belegen, vorlegen können. Dies könnte den Verwalter dabei unterstützen, die Berechnung anzupassen.
3. **Antrag auf Änderung**: Wenn die direkte Kommunikation nicht zum gewünschten Ergebnis führt, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Anpassung des pfändbaren Betrags zu stellen. Hierbei kann es hilfreich sein, sich juristisch beraten zu lassen.
Für eine genauere Beratung könnte eine kostenfreie Erstberatung durch unsere Kanzlei sinnvoll sein. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Kostenfreie Erstberatung online reservieren
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Antwort keine juristische Beratung darstellt und mit Hilfe von KI generiert wird – Antworten können falsch sein.
Alles Gute für Ihr weiteres Vorgehen!