Rückzahlung Krankenkassenbeiträge
Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit 09.24 befinde ich mich in einer Prvatinsolvenz.
Ich bin selbstständig tätig und hatte für die Monate 01-11.24 Krankenkassenbeiträge i.H.v. ca. 1020€ zu zahlen, da keine Änderung des voraussichtlichen Einkommens für 2024 erfolgte. Für den Zeitraum vor der Eröffnung wurden keine Beiträge gezahlt.
Eine Änderung des Beitrages (auf ca. 320€) konnte erst für 12.24 erfolgen.
Die Beiträge für die Zeit nach der Eröffnung wurden entsprechend bezahlt. Nun ist der Steuerbescheid für 2024 angekommen, mit ca. 20000€. (17000€ für 01-09.24 und 3000€ für 09-12.24 – zusammengefasst auf die neue Steuernummer, welche ich nach Insolvenzeröffnung erhalten habe).
Jetzt meine Frage:
Für die Zeit vor der Insolvenz wurden keine Beiträge bezahlt, ab 09.24 entsprechend ca. 2500€ + 320€ 12.24 (Die Eröffnugn war nicht zum 1.09).
Werden diese Beiträge anteilig zurück erstattet?
Darf ich die Beträge behalten (Insolvenzbeschlag)? Die Rückerstattung vom Stromanbieter wurde durch den Insolvenzverwalter eingezogen.
Bei den Beiträgen handelt es sich nur um meine persönlichen Beiträge, es gibt keine Angestellten usw.
Mit freundlichen Grüßen
Green




Sehr geehrtes Green Dogs Herrchen,
danke für Ihre ausführliche Schilderung. Die Rückerstattung von Krankenversicherungsbeiträgen in der Insolvenz ist ein sehr spezielles Thema. Grundsätzlich können Rückzahlungen, die sich auf vor der Insolvenzeröffnung geleistete Zahlungen beziehen, in die Insolvenzmasse fallen und vom Insolvenzverwalter beansprucht werden. Wenn es sich jedoch um Beiträge für Zeiträume nach der Insolvenzeröffnung handelt, könnten diese unter Umständen nicht in die Insolvenzmasse fallen. Letztlich entscheidet der Insolvenzverwalter über die Zuteilung von Rückzahlungen.
In Ihrem Fall könnte der Zeitraum nach der Insolvenzeröffnung eine Rolle spielen, insbesondere wenn die Beiträge während der Insolvenz gezahlt wurden. Es wäre empfehlenswert, mit Ihrem Insolvenzverwalter Rücksprache zu halten oder sich rechtlich beraten zu lassen, um Klarheit zu erhalten, was in Ihrem speziellen Fall zutrifft.
Da jeder Fall anders sein kann, empfehle ich, unsere kostenfreie Erstberatung in Anspruch zu nehmen, um Ihre spezifische Situation detaillierter zu besprechen: Kostenfreie Erstberatung online reservieren
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen!
Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.