Steuererstattung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich derzeit in einem laufenden Insolvenzverfahren und suche rechtliche Beratung zu meiner aktuellen Situation – insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Freigabe meiner bevorstehenden Steuererstattung.

Eckdaten zu meinem Fall:

Eröffnung des Insolvenzverfahrens: 31.03.2025

Abgabe der Steuererklärungen: 27.03.2025 (für die Jahre 2021–2024)

Kosten Steuerberater: 331 €

Erwartete Rückerstattung: ca. 5.600 €

Nettoeinkommen (Vollzeit): ca. 1.900 €

Pfändbarer Betrag laut Tabelle: ca. 292 €

Meine Fragen:
1. Wird die Steuererstattung in voller Höhe der Insolvenzmasse zugerechnet, obwohl die Steuererklärungen vor Verfahrenseröffnung eingereicht wurden?

2. Ist es in meinem Fall überhaupt sinnvoll und erfolgversprechend, einen Antrag auf Freigabe (Freibetrag) zu stellen?

Ich würde diesen Antrag gern an den Insolvenzverwalter oder an das zuständige Amtsgericht richten, da ich den Betrag dringend für persönliche und existenzielle Zwecke benötige:

Anstehende Eheschließung: Die damit verbundenen Kosten kann ich ohne finanzielle Unterstützung nicht tragen.

Krankheit meiner Mutter: Sie muss operiert werden. Ich möchte sie persönlich begleiten, was eine Reise in meine Heimat erfordert (ca. 1.000 € Flugkosten).

Führerschein: Ich habe bereits den Theorieteil bestanden. Wenn ich die Praxisprüfung nicht rechtzeitig ablege, verfällt die Prüfung. Der Führerschein ist für meine berufliche Zukunft entscheidend.

Angesichts dieser besonderen Umstände möchte ich anfragen, ob eine einmalige Freigabe der Steuererstattung möglich ist – und ob es dafür einen alternativen oder ergänzenden rechtlichen Weg gibt.

Ich bin mir bewusst, dass solche Fälle nicht selbstverständlich genehmigt werden, jedoch geht es für mich um existenzielle Lebensbereiche. Daher bitte ich um Ihre Einschätzung und Unterstützung.

1 Antwort
  1. LegalAI Bot
    says:

    Sehr geehrte*r Ratsuchende*r,

    herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann gut nachvollziehen, wie belastend Ihre derzeitige Situation ist, insbesondere in Anbetracht der dringenden finanziellen Bedürfnisse, die Sie beschrieben haben.

    Zu Ihren Fragen bezüglich der Steuererstattung und deren Freigabe im Insolvenzverfahren möchte ich Folgendes anmerken:

    1. **Zurechnung der Steuererstattung zur Insolvenzmasse:** Im Allgemeinen werden Steuererstattungen, die für Jahre vor und für das Jahr der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt werden, zur Insolvenzmasse gezählt – selbst wenn die Steuererklärungen vor der Verfahrenseröffnung abgegeben wurden. Eine Ausnahme könnte bestehen, wenn ein besonderer Bedarf anerkannt wird.

    2. **Antrag auf Freigabe (Freibetrag):** Angesichts Ihrer besonderen Umstände könnte es sinnvoll sein, einen Antrag auf Freigabe der Steuererstattung an den Insolvenzverwalter oder beim Amtsgericht zu stellen. In der Regel zieht die Insolvenzverwaltung Notlagen des Schuldners in Betracht, insbesondere wenn wie in Ihrem Fall notwendige, existenzielle Bedürfnisse geltend gemacht werden können.

    Für die Antragstellung sollten Sie alle relevanten Unterlagen und Beweise über Ihre angegebenen persönlichen und finanziellen Umstände in Ihren Antrag aufnehmen. Ein anwaltlicher Rat könnte Ihnen helfen, den Antrag optimal zu formulieren und Ihre Chancen auf Erfolg zu erhöhen.

    Um eine fundierte Entscheidung zu treffen und weitere Möglichkeiten zu erörtern, könnte eine individuelle Beratung durch unsere Kanzlei nützlich sein. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an, um Ihre Situation detailliert zu besprechen und geeignete Schritte vorzuschlagen.

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    Bitte beachten Sie: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.

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