Die Vorteile eines außergerichtlichen Schuldenvergleichs

Der außergerichtliche Vergleich bietet Ihnen gegenüber einem Insolvenzverfahren einige wesentliche Vorteile:

1. Sie ersparen sich ein aufwändiges Insolvenzverfahren

Durch einen Schuldenvergleich erreichen Sie Ihre Restschuldbefreiung, ohne ein Insolvenzverfahren durchlaufen zu müssen.

2. Ihre Schuldbefreiung tritt deutlich schneller ein: 10 – 14 Wochen statt 6 Jahre

Wir benötigen für die Aushandlung eines Schuldenvergleichs 10 – 14 Wochen. Bei einer Einmalzahlung sind Sie von diesem Zeitpunkt an entschuldet. Ein Insolvenzverfahren benötigt 6 Jahre.

3. Schuldbefreiung trotz Forderungen, die nicht unter die Restschuldbefreiung fallen

Sie werden von Ihren Schulden auch dann befreit, wenn die Forderungen Ihrer Gläubiger nicht unter die gesetzliche Restschuldbefreiung fallen (v. a. vorsätzliche unerlaubte Handlungen, Geldstrafen, Bußgelder – § 302 InsO)

4. Ihre Schufa Eintrag wird bei Einmalzahlung viel schneller entfernt

Wenn Sie Einträge bei der Schufa haben, werden sie 3 Jahre nach dem Ablauf des Jahres einer Einmalzahlung gelöscht. Wenn Sie ein Insolvenzverfahren durchführen, werden Ihre Einträge in etwa 10 Jahre nach dessen Einleitung entfernt.

5. Der außergerichtliche Vergleich ist diskreter: Ihre Entschuldung wird nicht offenbart

Der Schuldenvergleich ist diskreter, weil er nicht offenbart wird. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird higegen bekanntgemacht.

6. Sie sparen die Gerichtskosten
Schließlich entfallen für Sie die Kosten des Insolvenzgerichts.

Vorteile eines Insolvenzverfahrens

Der Schuldenvergleich hat allerdings auch einige Nachteile. Behalten Sie im Auge, dass Sie im Insolvenzverfahren keinen über der Pfändungsgrenze liegenden Betrag aufwenden müssen. Dies wird bei eiem  außergerichtlichen Vergleich bei Ratenzahlungen in den meisten Fällen der Fall sein. Ebenso ist die gesetzliche Restschuldbefreiung unabhängig von dem Betrag, den Ihre Gläubiger zurückbekommen und Ihrer Leistungsfähigkeit. Kommen Sie also allen Vergleichsraten unbedingt nach!

© Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei