Merkmale seriöser Schuldnerberatung: Preistransparenz – die Kosten einer Entschuldung (Insolvenz oder Vergleich) stehen zu Beginn der Entschuldung fest

Unserer Meinung nach gehört das Prinzip der Preistransparenz zu einer schuldnerfreundlichen Entschuldung. Dieses besagt, dass die Preise einer Privatinsolvenz, Regelinsolvenz oder eines Schuldenvergleichs Pauschalpreise sein sollten. Sie sollten schon vor dem Beginn einer Schuldnerberatung feststehen. Anderenfalls geraten Sie als Schuldner schon vor einer Entschuldung in die Gefahr, sich noch mehr zu verschulden oder eine überhöhte Kostennote zu tragen.

Preistransparenz und Schuldnervergleich: Feststehender Preis und genau definierte Schritte

Der Preis eines Schuldnervergleiches sollte als einmaliger Pauschalbetrag ausgestaltet sein. Weitere Kosten sollten nicht anfallen. Dazu sollte vor allem der Leistungsumfang feststehen. Lassen Sie sich erläutern, aus welchen Schritten der Vergleich besteht. So gehören unseres Erachtens nach folgende Schritte zu einem umfassenden Schuldenvergleich:

    1. Abfragen bei Ihren Gläubigern zwecks Überprüfung aller wichtigen Angaben wie Forderungsstände, Abtretungen, Verzichtsanzeigen oder Vertreterwechsel
    2. Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien Schufa und ICD (§ 34 BDSG), um ggf. vergessene Gläubiger zu ermitteln
    3. Eine Abfrage beim Schuldnerverzeichnis an Ihrem Wohnort
    4. Unterbreitung eines individuellen Vergleichsvorschlags an Ihre Gläubiger
    5. Durchführung einer Nachverhandlungsrunde mit Ihren Gläubigern

Preistransparenz und Schuldenvergleich: Klarheit, womit die Dienstleistung abgeschlossen wird

Achten Sie darauf, dass das Ende des Vergleiches feststeht. Sehr oft explodieren die Kosten eines Vergleiches, wenn die Dauer der Dienstleistung nicht von vornherein feststeht. So lassen sich einige Schuldnerberatungen monatlichen Raten mit ungewisser Zeitdauer eines Vergleiches bezahlen. Oftmals werden in diesen Fällen sehr lange Abfragen bei den Gläubigern oder ergebnislose Verhandlungen durchgeführt – teilweise über mehr als ein halbes oder gar ein ganzes Jahr. Kommt ein Vergleich nicht zustande, geben Sie während der gesamten Vergleichsdauer einen Betrag aus, der sich letztlich auf einen erheblichen Endbetrag summiert. Bitten Sie den Schuldnerberater ausdrücklich darum, Ihnen darzustellen, nach welchen Schritten die Dienstleistung endet und wieviel dafür anfällt – lassen Sie nicht die Erklärung genügen, dass der Ablauf ungewiss sei.

Preistransparenz und Insolvenzantrag: Der Schuldnerberater und Ihr Anwalt sollten dieselbe Person sein

Achten Sie auf den Sitz und die Person des Schuldnerberaters, der Ihre Entschuldung begleiten soll. Fragen Sie nach, wer das Verfahren der Schuldenbereinigung für Sie übernimmt. Verweist Sie der Schuldnerberater an einen Rechtsanwalt und gibt an, dass dieser für ihn die Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen soll, sollten Sie stutzig werden. Ein Schuldnerberater muss sich nicht der Mitwirkung Dritter bedienen, um alle erforderlichen Schritte der Einleitung eines Insolvenzverfahrens durchzuführen – ein seriöser Schuldnerberater kann die Schuldenbereinigung selbstständig erbringen.

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