Pfändbarkeit von Erschwerniszulagen und Zuschlägen für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie nachts.

In diesem Video erklärt Rechtsanwältin Johanna Hermann die rechtlichen Grundsätze zur Pfändbarkeit von Erschwerniszuschlägen. Ein aktueller Gerichtsprozess hat sich mit der Frage befasst, ob auch Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie für Nachtarbeit zu den Erschwerniszulagen gerechnet werden.

Denn Erschwerniszulagen sind unpfändbar, diese darf ein Arbeitnehmer auch bei einer Pfändung und in der Privatinsolvenz behalten. Voraussetzung ist, dass die Zuschläge nicht unverhältnismäßig hoch sind, denn sonst besteht der Verdacht, dass die Pfändung umgangen werden soll.

Hintergrund war die Klage einer Frau, die nachts und sonntags arbeitete und dafür Zuschläge erhielt. Der Insolvenzverwalter hatte diese Zuschläge komplett gepfändet – zu Unrecht, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied. Das Urteil hat Auswirkungen auf alle Arbeitnehmer, die derartige Zuschläge erhalten.