Umgang mit vergessenen Gläubigern und unklaren Schuldenstand

Weil es oft vorkommt, dass Schuldner den Überblick über Ihre Schulden verlieren und nicht mehr wissen, ob Sie noch mehr Schulden haben, sollten Sie wissen, wie man verfährt. Denn falls Sie einen Gläubiger vergessen haben, kann dies zur Versagung Ihrer Restschuldbefreiung führen (§ 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO). Um das zu verhindern, ist es nämlich erforderlich, dass Sie als Schuldner alles erforderliche und in Ihrer Macht stehende tun, um vergessene Schuldner zu finden.

Nachforschungen hinsichtlich der Gläubiger

Wir führen dazu für jeden Mandanten umfassende Nachforschungen durch. Wir holen schriftliche Auskünfte bei

– der Schufa,
– dem ICD und
– dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes Ihres Wohnortes ein.

Auch wenn sich dann im Laufe des Privatinsolvenzverfahrens herausstellt, dass noch weitere Schulden vergessen worden sind, dürfte es für Sie keine Konsequenzen haben. Denn Sie werden nicht die zur Versagung der Restschuldbefreiung vorausgesetzte grobe Fahrlässigkeit aufweisen.

Nachforschungen hinsichtlich der Forderungshöhe

Danach sollten Sie Ihre Forderungen genau beziffern. Es ist zwar üblich, dass Insolvenzgerichte kleine Abweichungen tolerieren, Sie sollten jedoch bei der Bezifferung trotzdem äußerst gründlich vorgehen. Wir führem deshalb rein prophylaktisch eine förmliche Anfrage Ihres Schuldenstands bei allen Gläubigern durch. Diese sind uns im Privatinsolvenzverfahren zur Auskunft verpflichtet (§ 305 Abs. 2 S. 2 InsO).

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