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2Kommentare
Kai-uwe R. says:
Hallo
Ich habe von Ihnen eine P Konto bescheinigung erhalten und wollte gerne wissen ob ich jetzt noch eine Unterschrift von einer Behörde benötige oder damit direkt zur Bank gehen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Kai-Uwe Reintjes
Dr. V. Ghendler says:
Sehr geehrter Herr Reintjes,
Sie können die Bescheinigung sofort der Bank vorlegen. Unsere Kanzlei bzw. wir als Fachanwälte für Insolvenzrecht gelten als “geeignete Person” und können die Bescheinigung somit ausstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Hallo
Ich habe von Ihnen eine P Konto bescheinigung erhalten und wollte gerne wissen ob ich jetzt noch eine Unterschrift von einer Behörde benötige oder damit direkt zur Bank gehen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Kai-Uwe Reintjes
Sehr geehrter Herr Reintjes,
Sie können die Bescheinigung sofort der Bank vorlegen. Unsere Kanzlei bzw. wir als Fachanwälte für Insolvenzrecht gelten als “geeignete Person” und können die Bescheinigung somit ausstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht