Kann das Widerrufsrecht verwirken? BGH entscheidet im Juni.

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    Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern

    Der 23. Juni 2015 wird ein wichtiges Datum für Verbraucher sein. Insbesondere für diejenigen, die Ihren Darlehensvertrag gegen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aufgelöst haben und nun mithilfe des Widerrufsjokers Ihr Geld zurückhaben wollen.

    Widerrufsrecht nach Ablösung von Darlehensverträgen

    Es ist eine seit langem umstrittene Frage. Können Verbraucher den Widerruf eines Darlehensvertrags auch dann erklären, wenn Sie den Kredit schon seit Jahren abgelöst haben? Dürfen Verbraucher die einmal gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen? Oder können sich die betroffenen Banken auf die so genannte Verwirkung (ein Fall der unzulässigen Rechtsausübung) berufen, weil seit „Beendigung“ des Vertrages einige Zeit vergangen ist. Die Verwirkung ist ein beliebtes Argument der Banken. Wir hatten bereits darüber berichtet.

    Derzeitige Rechtslage

    Die meisten Oberlandesgerichte (z.B. OLG Dresden, OLG Celle, OLG Hamm, OLG Karlsruhe, OLG Frankfurt u.a.) zeigten sich von diesem Argument unbeeindruckt und sprachen den Verbrauchern immer wieder das Recht zu, die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzufordern. Die Chancen mithilfe des Widerrufsjokers die Vorfälligkeitsentschädigung nicht nur zu sparen, sondern sogar zurückzuerhalten standen in der Vergangenheit ziemlich gut. Auch hierzu, insbesondere zu den Voraussetzungen hatten wir bereits berichtet.

    Es gab allerdings auch einige Gegenstimmen, die die Position der Banken stützten (z.B. OLG Köln, OLG Hamburg oder OLG Düsseldorf).

    Entscheidung des BGH wird mit Spannung erwartet

    Am 23. Juni 2015 geht es für die Verbraucher und für die Banken wieder um Millionen. Entscheidet der BGH, wie bisher, verbraucherfreundlich, wird dem Verwirkungseinwand und den damit verbundenen Unsicherheiten endgültig das Garaus gemacht. Verbraucher werden in die Lage versetzt, auch bei abgelösten Verträgen ihr Widerrufsrecht auszuüben und können Summen zurückfordern, die häufig im fünfstelligen Bereich liegen. Es bleibt spannend.

    Fazit

    Wenn auch Sie Ihren, möglicherweise schon abgelösten Darlehensvertrag widerrufen möchten, können Sie sich auf unsere qualifizierte Unterstützung verlassen. Wir beobachten alle aktuellen Tendenzen in der Rechtsprechung und können gut abschätzen, welche Chancen Ihr Widerruf hat.

    Lassen Sie Ihren Darlehensvertrag kostenfrei und unverbindlich von uns prüfen. Bei uns erhalten Sie eine ausführliche und freundliche Beratung zu den Chancen ihren Darlehensvertrag zu widerrufen.

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