Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich birgt allerdings auch einige Nachteile gegenüber einem Insolvenzverfahren.

Die wesentlichen Nachteile für Sie im Überblick:

– Gegebenenfalls müssen Sie einen über der Pfändungsfreigrenze liegenden Betrag aufwenden

  • Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens müssen Sie grundsätzlich keinen über der Pfändungsfreigrenze liegenden Betrag erbringen.
  • Im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs besteht diese Möglichkeit jedoch. Insbesondere wenn Sie mit dem Vergleich eine Ratenzahlung anstreben. Auf diese lassen sich die Gläubiger meist nur ein, wenn sie durch den Vergleich gegenüber einem potenziellen Insolvenzverfahren bessergestellt werden.

– Ihre Schuldenbefreiung ist abhängig von Ihrer Leistungsfähigkeit

  • Durchlaufen Sie ein Insolvenzverfahren, erlangen Sie die gesetzliche Restschuldbefreiung unabhängig von Ihrer Leistungsfähigkeit und dem Betrag, den Sie Ihren Gläubigern zurückgezahlt haben.

Mit dem Abschluss eines außergerichtlichen Schuldenvergleichs, sollten Sie Ihrer vereinbarten Zahlung unbedingt nachkommen. Zahlen Sie die vereinbarte Einmalzahlung nicht oder kommen Sie den monatlich vereinbarten Raten nicht nach, scheitert Ihr Vergleich.