Es ist grundsätzlich kein Hindernis für Ihren außergerichtlichen Schuldenvergleich, wenn Sie den Überblick über Ihre Schulden und Ihre Gläubiger verloren haben.

  1. Meine Schulden sind mir unbekannt

Wenn Sie im Unklaren über die genauen Schuldenstände sind, stellt das in aller Regel kein Problem dar. Das Wichtigste ist, dass Sie Ihre Gläubiger kennen.

Sammeln und verwahren Sie hierzu stets die schriftliche Korrespondenz mit Ihren Gläubigern. Wir können auf dieser Basis für Sie alle Gläubiger anschreiben, die uns daraufhin eine genaue Auskunft über Ihre Schulden geben.

  1. Ich habe meine Gläubiger vergessen

Wenn Sie Ihre Gläubiger vergessen haben, sollten Sie sich bemühen, Ihre Daten wieder zu erlangen. Beispielsweise durch die eigene Recherche in Ihren Unterlagen. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei und ziehen Auskünfte bei den Wirtschaftsauskunfteien (z. B. SCHUFA, Infoscore und in den Registern der Amtsgerichte).

Wichtig ist, dass uns für die Ausarbeitung Ihres Vergleichsangebots die Zustellanschriften Ihrer Gläubiger und die genau aufgeschlüsselten Forderungsstände bekannt sind. Nur so lassen sich gleichstellende Rückzahlungsquoten ermitteln und Vergleichsverhandlungen ordentlich führen.

Unsere Kanzlei legt einen äußerst hohen Wert auf besonders sorgfältige Bearbeitung und Recherche aller relevanten Daten. Wir möchten damit sicherstellen, dass Ihr Vergleich so sicher wie möglich durchgeführt werden kann. Dazu suchen wir zunächst nach „vergessenen“ Gläubigern und setzen uns anschließend mit allen Gläubigern in Verbindung. Erst nachdem wir alle notwendigen Daten gesammelt haben, können wir Ihr individuelles Vergleichsangebot erarbeiten.