Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich bietet zahlreiche Vorteile im Vergleich zum Insolvenzverfahren. Daher sind viele Mandanten froh darüber, die Möglichkeit eines außergerichtlichen Vergleichs in Anspruch genommen zu haben.

Die wesentlichen Vorteile eines Vergleichs für Sie im Überblick

Sie ersparen sich ein zeit- und kostenintensives Insolvenzverfahren

  • Eine außergerichtliche Einigung verhilft Ihnen zur Schuldenbefreiung, ohne ein Insolvenzverfahren zu durchlaufen.

Sie erreichen Ihre Schuldenbefreiung wesentlich schneller

  • Der außergerichtliche Vergleich bietet Ihnen durch die verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten eine wesentlich schnellere Schuldenbefreiung, als ein Insolvenzverfahren. Wir benötigen für die Aushandlung eines Vergleichs 10 bis 14 Wochen.
  • Beinhaltet Ihr Vergleichsangebot eine Einmalzahlung, können Sie mit der Zahlung dieser bereits nach 10 bis 14 Wochen von Ihren Schulden befreit sein.
  • Zum Vergleich: Ein Insolvenzverfahren dauert bis zu 6 Jahre.

Sie werden von Ihren Schulden befreit trotz Forderungen, die nicht unter die Restschuldbefreiung einer Insolvenz fallen

  • Ein erfolgreich abgeschlossener Vergleich befreit Sie von Ihren Schulden, selbst wenn einige Ihrer Forderungen nicht von der gesetzlichen Restschuldbefreiung umfasst sind. Dies können beispielsweise Forderungen wie Bußgelder und Geldstrafen sein.

Ihre SCHUFA-Einträge werden deutlich schneller entfernt

  • SCHUFA-Einträge werden in aller Regel 3 Jahre nach dem Erledigungsereignis gelöscht. Das Erledigungsereignis ist die vollständige Begleichung Ihrer Schulden. Haben Sie mit Ihrem Schuldenvergleich eine Einmalzahlung ausgehandelt, werden die SCHUFA-Einträge schneller entfernt. Die Einträge werden 3 Jahre nach Ablauf des Jahres in dem Sie die Einmalzahlung geleistet haben, gelöscht.
  • Zum Vergleich: Durchlaufen Sie ein Insolvenzverfahren, werden Ihre SCHUFA-Einträge grundsätzlich erst nach Ablauf von 10 Jahren nach der Einleitung Ihres Verfahrens entfernt.

Ihre Entschuldungssituation wird nicht offenbart

  • Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich läuft viel diskreter ab, da er nicht offenbart wird.
  • Zum Vergleich: Ein Insolvenzverfahren wird auf verschiedenen Wegen bekanntgegeben.

Sie sparen die Verfahrenskosten

  • Mit dem außergerichtlichen Schuldenvergleich entfallen die Verfahrenskosten, die mit einem Insolvenzverfahren einhergehen würden. Typische Verfahrenskosten sind die Gerichtskosten und die Kosten für den Insolvenzverwalter. Diese Kosten würden sich mit der Insolvenzmasse erhöhen. Stattdessen können Sie diese Beträge den Gläubigern anbieten.