Nein. Die Durchführung einer Planinsolvenz ist für Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler wie auch Verbraucher möglich.
In der Vergangenheit konnten Verbraucher lange Zeit keinen Insolvenzplan vorlegen. Erst mit Inkrafttreten der Insolvenzrechtsreform am 01. Juli 2014 hat der Gesetzgeber den Weg für die Planinsolvenz für Verbraucher geebnet. Vor diesem Stichtag diente die Planinsolvenz insbesondere der Sanierung und dem Erhalt eines überschuldeten Unternehmens (iSd § 1 InsO).