Die Planinsolvenz mit Insolvenzplan ermöglicht Ihnen eine Entschuldung innerhalb von 4 bis 12 Monaten.
Um Ihnen eine vollständige und lückenlose Entschuldung zu gewährleisten, bedarf ein Insolvenzplanverfahren einer detaillierten Vorbereitung. Für die Vorbereitungsphase benötigen wir in der Regel 6 Wochen.
Neigt sich die Vorbereitungsphase dem Ende zu reichen wir den Eröffnungsantrag für Ihr Insolvenzverfahren beim zuständigen Gericht ein. In der Regel wird Ihre Insolvenz circa 5 Wochen nach der Stellung des Insolvenzantrags eröffnet.
Sobald Ihre Insolvenz kraft Eröffnungsbeschluss eröffnet ist, erarbeiten wir Ihren individuellen Insolvenzplan und legen ihn dem Gericht vor (§ 231 InsO). Nach der Vorlage Ihres Insolvenzplans führt das Insolvenzgericht eine Überprüfung durch. Die Entscheidung des Gerichts soll innerhalb von 2 Wochen nach Vorlage des Insolvenzplans erfolgen (§ 231 Abs. 1 S. 2 InsO).
Ergibt die Entscheidung dass Ihr Insolvenzplan nicht zurückgewiesen wird, übersendet das Gericht ihn mit der Bitte um Stellungnahme an alle Beteiligten. Für Die Abgabe der Stellungnahmen bestimmt das Gericht eine Frist, die 2 Wochen grundsätzlich nicht überschreiten soll (§ 232 Abs. 3 InsO).
Anschließend legt das Gericht den Plan mit samt Anlagen und Stellungnahmen in der Geschäftsstelle zur Einsicht aus (§ 234 InsO). Spätestens zu diesem Zeitpunkt terminiert das Gericht Ihren Erörterungs- und Abstimmungstermin (§ 235 InsO). Er kann aber bereits vorher gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen angesetzt werden (§ 235 Abs. 1 S. 3 InsO). Der Erörterungs- und Abstimmungstermin soll nicht über 1 Monat hinaus angesetzt werden (§ 235 Abs. 1 S. 2 InsO).
Im Optimalfall einer Planinsolvenz dauert dieser Abschnitt unter Berücksichtigung aller Fristen nicht länger als 3 Monate. Im Ergebnis kann ein Insolvenzplanverfahren mit sorgfältiger Vorbereitung 4 bis 12 Monate beanspruchen.