Die Planinsolvenz mit Insolvenzplan hält gegenüber einem außergerichtlichen Schuldenvergleich zahlreiche Vorteile für Sie bereit:
- Rechtssichere Atmosphäre – Die Planinsolvenz ist ein gerichtlich geführtes und klar strukturiertes Verfahren
- Höhere Erfolgsaussichten – Ihre Gläubiger sind sich im klaren darüber, dass ein gescheiterter Insolvenzplan in ein Insolvenzverfahren mündet. Anders als beim Vergleich sorgt die rechtsklare Atmosphäre für eine wirksamere und gezieltere Argumentsetzung
- Erleichterte Zustimmungsregeln – Ihrem Insolvenzplan muss nicht jeder einzelne Gläubiger zustimmen
- Abstimmung in Gruppen – Ablehnende Gläubiger können durch die Abstimmung innerhalb festgelegter Gruppen mit den erforderlichen Mehrheiten überstimmt werden (§§ 243, 244 InsO)
- Obstruktionsverbot – Das Insolvenzgericht kann unter gewissen Voraussetzungen die Zustimmungen ablehnender Gläubiger ersetzen (§ 245 InsO)
- Entschuldung auch bei unauffindbaren und unbekannten Gläubiger – Der erfolgreiche Insolvenzplan entfaltet seine Wirkungen für und gegen jeden Beteiligten, auch gegen unbekannte oder unauffindbare Gläubiger (§§ 254, 254b InsO)