Die Planinsolvenz mit Insolvenzplan hält gegenüber einem außergerichtlichen Schuldenvergleich zahlreiche Vorteile für Sie bereit:

  1. Rechtssichere Atmosphäre – Die Planinsolvenz ist ein gerichtlich geführtes und klar strukturiertes Verfahren
  2. Höhere Erfolgsaussichten – Ihre Gläubiger sind sich im klaren darüber, dass ein gescheiterter Insolvenzplan in ein Insolvenzverfahren mündet. Anders als beim Vergleich sorgt die rechtsklare Atmosphäre für eine wirksamere und gezieltere Argumentsetzung
  3. Erleichterte Zustimmungsregeln – Ihrem Insolvenzplan muss nicht jeder einzelne Gläubiger zustimmen
  4. Abstimmung in Gruppen – Ablehnende Gläubiger können durch die Abstimmung innerhalb festgelegter Gruppen mit den erforderlichen Mehrheiten überstimmt werden (§§ 243, 244 InsO)
  5. Obstruktionsverbot – Das Insolvenzgericht kann unter gewissen Voraussetzungen die Zustimmungen ablehnender Gläubiger ersetzen (§ 245 InsO)
  6. Entschuldung auch bei unauffindbaren und unbekannten Gläubiger – Der erfolgreiche Insolvenzplan entfaltet seine Wirkungen für und gegen jeden Beteiligten, auch gegen unbekannte oder unauffindbare Gläubiger (§§ 254, 254b InsO)