Grundsätzlich darf Ihnen jede dritte Person das Geld für Ihr Planangebot zur Verfügung stellen.

Bei der Auswahl Ihres Geldgebers – dem sog. Zuwender – empfiehlt sich eine sorgsame Vorgehensweise. Er tritt als Garant für die Erfüllung Ihres Planangebots auf und verpflichtet sich schriftlich zur Einhaltung dieser Pflicht. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine Person,

  • der Sie vertrauen und
  • die Sie als besonders zuverlässig einschätzen.

In der Praxis treten insbesondere

  • Familienmitglieder,
  • enge Freunde oder
  • vertrauensvolle Bekannte

als Zuwender in einer Planinsolvenz auf.

Erfahren Sie in diesem Beitrag  mehr über den Zuwender Ihrer Planinsolvenz.