Grundsätzlich darf Ihnen jede dritte Person das Geld für Ihr Planangebot zur Verfügung stellen.
Bei der Auswahl Ihres Geldgebers – dem sog. Zuwender – empfiehlt sich eine sorgsame Vorgehensweise. Er tritt als Garant für die Erfüllung Ihres Planangebots auf und verpflichtet sich schriftlich zur Einhaltung dieser Pflicht. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine Person,
- der Sie vertrauen und
- die Sie als besonders zuverlässig einschätzen.
In der Praxis treten insbesondere
- Familienmitglieder,
- enge Freunde oder
- vertrauensvolle Bekannte
als Zuwender in einer Planinsolvenz auf.
Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über den Zuwender Ihrer Planinsolvenz.