Nein. Die finanziellen Mittel für das Planangebot müssen immer von einer dritten Person – dem sog. Zuwender – für Ihre Planinsolvenz bereitgestellt werden. Würden Sie als Schuldner das Planangebot aus Ihrem eigenen Vermögen (bspw. aus einer Abfindung) anbieten, würde das Geld unmittelbar der Insolvenzmasse zufallen. In diesem Fall ist

  • eine Besserstellung Ihrer Gläubiger durch den Insolvenzplan und
  • ein damit einhergehendes erfolgreiches Insolvenzplanverfahren

undenkbar.