Das richtige Planangebot eines Insolvenzplans ist der Schlüssel zu seinem Erfolg. Für die Bestimmung der Höhe des Planangebots ist Ihre Schuldensumme insgesamt völlig irrelevant. Eine pauschale Mindestquote gibt es nicht. Vielmehr ist eine individuelle Berechnung des richtigen Planangebots notwendig.

Als Ausgangspunkt der Berechnung Ihres Planangebots dient die Befriedigung, die Ihre Gläubiger im Rahmen einer herkömmlichen Insolvenz erlangen würden – sprich Ihr pfändbares Vermögen. In der Regel handelt es sich dabei um das pfändbare Einkommen bemessen an der gesetzlichen Pfändungstabelle und Ihren Unterhaltspflichten über die Laufzeit einer Insolvenz. In unserer Berechnung ermitteln wir zunächst Ihre fiktive Insolvenzmasse in einem Insolvenzverfahren. Anschließend bereinigen wir den ermittelten Betrag um die Verfahrenskosten, die u.a. dem Gericht und dem Insolvenzverwalter zufließen. Anhand der fiktiven Insolvenzmasse bestimmen wir die Befriedigung Ihrer Gläubiger in einem klassischen Insolvenzverfahren. Mit dem Planangebot gilt es im Ergebnis die Befriedigung Ihrer Gläubiger im klassischen Insolvenzverfahren zu überbieten.

Bei der Berechnung Ihres Planangebots gilt – Je attraktiver es für Ihre Gläubiger ausgestaltet wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit sie zur Zustimmung zu bewegen. Aus diesem Grund gehen wir bei der Berechnung der Höhe Ihres Planangebots sehr sorgfältig vor. Entscheidend ist es Ihre Gläubiger rechnerisch und argumentativ davon zu überzeugen, dass die Planinsolvenz sie finanziell besserstellt als ein Insolvenzverfahren. In der Praxis führen wir in diesem Sinne eine individuelle Vergleichsrechnung durch. Im Rahmen dieser Rechnung vergleichen wir die direkte Befriedigung Ihrer Gläubiger durch

  • die Planinsolvenz mit dem Planangebot und
  • die klassische Insolvenz mit der fiktiven Insolvenzmasse.