In der Praxis empfiehlt es sich Ihren Gläubigern grundsätzlich eine Einmalzahlung im Insolvenzplan anzubieten.

Rein rechtlich ist bei der Ausgestaltung der Zahlungsmodalitäten Ihres Insolvenzplans die Vereinbarung einer Einmalzahlung oder einer Ratenzahlung möglich.

Mit einer vereinbarten Ratenzahlung geht allerdings ein wichtiges Ziel der Planinsolvenz verloren – die verkürzte Entschuldung in ca. 4 bis 12 Monaten. Wird eine Ratenzahlung beispielsweise über mehrere Jahre vereinbart, werden Sie erst nach Tilgung der letzten Rate schuldenfrei. Bis zu diesem Zeitpunkt läuft die Insolvenz weiter.

Eine Einmalzahlung wirkt auch grundsätzlich attraktiver für Ihre Gläubiger. Die sofortige Befriedigung erhöht die Zustimmungsbereitschaft. Ratenzahlungen hingegen verursachen auf Seiten der Gläubiger zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand in Form von zusätzlicher Verwaltungsarbeit.