Ihr eigenes Auto gehört uneingeschränkt zur Insolvenzmasse. Es ist nicht mit einem Absonderungsrecht einer finanzierenden Bank belastet, sodass der Treuhänder im Privatinsolvenzverfahren eine Verwertung anstreben wird.

Allerdings bestehen zwei Möglichkeiten, Ihren PKW trotz Insolvenz behalten zu können:

  1. Falls Sie den PKWzur Ausübung Ihres Berufes benötigen, können Sie ihn auch in der Insolvenz behalten. Dies gilt auch dann, wenn das Auto von einem in Ihrem Haushalt lebenden Angehörigen für ebensolche Fahrten zum Arbeitsplatz benötigt wird. Sie sollten sich hierzu vom Arbeitgeber bestätigen lassen, dass der PKW zur Ausübung Ihres Berufes erforderlich ist bzw. stichhaltige Nachweise über einen zu langen Arbeitsweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Fahrpläne usw.) sammeln.Ähnliches gilt u. U. auch bei einer Gehbehinderung.Im Rahmen eines Feststellungsverfahrens beim Insolvenzgericht werden Sie hierzu nachweisen müssen, dass die Verwertung des Autos in der Insolvenz für Sie eine besondere Härte darstellen würde.
  2. Liegen die o. g. Voraussetzungen nicht vor, werden Sie das Auto auch aus der Insolvenzmasse heraus kaufen können. Der Treuhänder wird Ihnen diese Alternative als Erstes anbieten. Sie können den Wagen selbst erwerben. Alternativ kann das KFZ auch von einer Ihnen nahestehenden Person erworben werden.Wir empfehlen Ihnen, den Wagen bewerten zu lassen. Der Treuhänder wird damit in der Regel einverstanden sein, weil er sich über diese Entlastung freuen wird.