Bei einem Privatinsolvenzverfahren sind die Verbindlichkeiten in der Regel höher als das vorhandene Vermögen. Grundsätzlich wird Ihr Privatvermögen daher nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändet werden. Nach der Pfändung wird das Vermögen dann als Teil der Insolvenzmasse an die Gläubiger verteilt.
Der Verlust des Vermögens erweist sich als große Sorge für die Schuldner. Sie haben aber die Möglichkeit, einen Teil Ihres Vermögens zu retten! Zumindest wertvolle Vermögensgegenstände können unter bestimmten Bedingungen nicht gepfändet werden.
Wenn Sie Ihr Vermögen für den Lebensunterhalt aufwenden, können Sie es vor einer Pfändung schützen. Falls Ihr Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, können Sie die Differenz zur Pfändungsgrenze aus Ihrem Vermögen beisteuern. Die Grenze wird hierbei häufig etwas lockerer gesehen.
Eine Ausnahme bildet z.B. eine Erbschaft, die Sie während des der Wohlverhaltensperiode erhalten. In einem solchen Fall wird die Hälfte der Erbschaft gepfändet. Es besteht für Sie aber immer die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen. So können eventuell Ihnen nahe stehende Personen profitieren.
Vermögensgegenstände in der Insolvenz
Geldvermögen wird also in aller Regel gepfändet. Anders verhält es sich bei einem Auto. Unter bestimmten Bedingungen können Sie das Auto in der Insolvenz behalten. Dies ist möglich, wenn Sie das Auto benötigen, um zur Arbeit zu kommen. Allerdings gilt dies nur, wenn keine alternativen öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen. Außerdem können Sie das Auto behalten, wenn Sie eine körperliche Behinderung haben, so dass Sie Ihren Alltag nicht ohne Auto bestreiten könnten. Lesen Sie hier mehr zum Auto in der Insolvenz.
Sollten Sie eine Immobilie besitzen, kann diese als wesentlicher Bestandteil Ihres Vermögens gepfändet werden. Lesen Sie hier mehr zur Immobilie in der Insolvenz.