Die meisten Rechtsanwälte legen der Kostenberechnung für Ihre anwaltliche Tätigkeit das Rechtsvergütungsgesetz (RVG) zu Grunde. Für die Durchführung eines außergerichtlichen Vergleiches können dadurch Kosten im Bereich mehrerer Tausend Euro entstehen. Der Mandant kann die Kosten vorab nicht einmal genau abschätzen.

Wir arbeiten dagegen mit einem deutlich geringeren Festpreis, der sich nach der folgender Tabelle richtet:

Grundpreis

Privatinsolvenz

350,- Euro

(416,50 Euro incl. MwSt.)

Regelinsolvenz

ab 320,- Euro

(ab 380,80 Euro incl. MwSt.)

Schuldenvergleich

525,- Euro

(624,75 Euro incl. MwSt.)

Preis pro

Gläubiger

19,- Euro

(22,61 Euro incl. MwSt.)

Immobilie

95,- Euro

(113,05 Euro incl. MwSt.)

Benutzen Sie zur Kostenberechnung auch unseren Kostenrechner. Denn wir legen einen sehr großen Wert auf die Transparenz unserer Kostenstruktur an. Unsere Mandanten sollen immer genau wissen, was auf Sie zukommt.

Unseren Festpreis können wir dadurch anbieten, dass wir unsere Tätigkeit schwerpunktmäßig auf die Durchführung von Privatinsolvenzen, Regelinsolvenzen sowie der außergerichtlichen Vergleiche ausgerichtet haben. Wir arbeiten daher schnell und sehr effizient.

Unsere Erfahrung aufgrund der Vielzahl der Aufträge kommt unseren Mandanten besonders in kniffeligen Rechtsfragen zu Gute. Wir übersehen nichts. Einem Anwalt der nebenbei viele andere Rechtsgebiete betreut kann ein Fehler dagegen schnell unterlaufen. Wichtig und gut für unsere Mandanten schlägt sich der Umstand nieder, dass wir die meisten Gläubiger (insbesondere Banken) und diese ihrerseits uns bereits sehr gut kennen. Wir wissen wie die einzelnen Banken auf unsere Angebote reagieren und die Gläubiger sind aufgrund der Vielzahl der erfolgreichen Verhandlungen weiterhin verhandlungsbereit.

Bitte sprechen Sie uns bezüglich einer Ratenzahlung an. Diese bieten wir unseren Mandanten regelmäßig an, weil wir natürlich wissen, wie schwer deren derzeitige finanzielle Situation ist.