SCHUFA-Eintrag: Wann wird mein SCHUFA-Eintrag gelöscht?

Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) speichert Ihre Daten schon bei der Kontoeröffnung und sammelt danach weitere Daten mithilfe von Schuldnerverzeichnissen oder Angaben ihrer Vertragspartner. Das können z.B. Banken oder Versicherungen sein. Natürlich muss die SCHUFA diese nach einer bestimmten Zeit löschen.

Die gesammelten Daten werden von der SCHUFA zu unterschiedlichen Zeitpunkten gelöscht:

  • Angaben zu Giro- und Kreditkartenkonten sofort nach der Auflösung der Konten
  • Angaben über Anfragen (z.B. Kontoeröffnung) nach 12 Monaten
  • Angaben zu Bürgschaften direkt nach Rückzahlung
  • Angaben zu Krediten drei Jahre nach erfolgter Rückzahlung
  • Angaben aus Schuldnerverzeichnissen nach drei Jahren
  • Angaben zu nicht vertragsmäßigen Geschäftsvorgängen drei Jahre nach Zahlung
  • Angaben zu Kundenkonten des Handels nach drei Jahren

Leider unterlaufen der SCHUFA in Bezug auf die Löschung häufig Fehler. Um sicherzugehen, dass Ihre negativen SCHUFA-Einträge zum entsprechenden Zeitpunkt gelöscht wurden, können wir Ihnen dazu raten, regelmäßig Einsicht in die eigenen SCHUFA-Datensätze vornehmen