Ungefähr 5 Wochen nach der Vorbereitung des Insolvenzverfahrens und der Antragstellung wird das Privatinsolvenzverfahren eingeleitet. Im Zuge des Verfahrens wird ein Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter zur Verwaltung Ihres Vermögens eingesetzt. Er verfügt dann über Ihr pfändbares Vermögen und verteilt es an die Gläubiger. Die unpfändbaren Einkünfte und Vermögensgegenstände hingegen dürfen Sie selbstverständlich behalten.
Nach der Verteilung des Vermögens beginnt die Wohlverhaltensperiode. Sie kommen während dieser Zeit nicht mehr mit dem Insolvenzgericht in Kontakt. Ihr Kontakt zum Treuhänder reduziert sich auf die jährliche Beantwortung eines Fragebogens. Weil Ihr Vermögen im Schlusstermin bereits verwertet wurde, müssen Sie auch nicht mehr Auskunft über jede erhaltene Zuwendung machen – Sie können jetzt Geld ansparen! Lesen Sie hier mehr zum richtigen Verhalten während der Wohlverhaltensperiode.
Nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode kommt es zur Restschuldbefreiung. Sie werden von allen Schulden befreit.