In einem deutschen Insolvenzverfahren wird Ihnen die Restschuldbefreiung grundsätzlich innerhalb von 6 Jahren erteilt. Dies gilt jedoch nicht für ein Insolvenzverfahren in England. Dieses dauert bis hin zur Restschuldbefreiung 12 Monate. Zusammen mit der Vorbereitung des Verfahrens – v. a. der Begründung eines Lebensmittelpunkts vor Ort – beträgt die Zeit zwischen der Entscheidung zur Entschuldung und der Restschuldbefreiung 18 Monate. Wir unterstützen Sie dabei sowohl bei der Vorbereitung als auch beim Verfahren selbst. Zunächst muss der Lebensmittelpunkt – der sogenannte COMI – in England oder Wales dargestellt werden. Hiernach gilt es, den Insolvenzantrag, v. a. das mündliche Interview, vorzubereiten. Dies sollte idealerweise noch während Ihrer geschäftlichen Tätigkeit geschehen, insoweit sollten Sie möglichst schnell eine Entscheidung für ein Verfahren in England treffen. Die englische Restschuldbefreiung ist in Deutschland durch den BGH höchstrichterlich anerkannt(BGH-Urteil vom 18.09.2001, Az. IX ZB 51/01).
Kann ich in England innerhalb von 18 Monaten die Restschuldbefreiung bekommen?
Du bist hier: Startseite1 / FAQs2 / Kann ich in England innerhalb von 18 Monaten die Restschuldbefreiung b...
Schnellnavigation
Insolvenzrecht
Unternehmensrecht
Kontakt
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
Social Media
Hinweis
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).