Hallo,
wenn ich aktuell Privatinsolvenz wg Fiamt einleiten muss kann ich mein noch abzuzahlendes Eigenheim schützen indem ich das vor mehr als vier Jahren an meine Ehefrau zu 100% notariell übertragen habe ??
es könnte sein, dass der Sachverhalt noch anfechtbar wäre, denn die Frist für eine Anfechtung bei vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung beträgt zehn Jahre.
Der Anfechtungsgegner (der neue Eigentümer des Hauses) könnte aber nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Übertragung des Hauses nichts von der drohenden Zahlungsunfähigkeit wusste.
Im Rahmen einer Beauftragung zur Vorbereitung Ihres Insolvenzverfahrens prüfen wir gerne ausführlich, ob eine Anfechtung hier in Betracht kommen könnte oder ob das Haus insolvenzfest ist.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. von
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
es könnte sein, dass der Sachverhalt noch anfechtbar wäre, denn die Frist für eine Anfechtung bei vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung beträgt zehn Jahre.
Der Anfechtungsgegner (der neue Eigentümer des Hauses) könnte aber nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Übertragung des Hauses nichts von der drohenden Zahlungsunfähigkeit wusste.
Im Rahmen einer Beauftragung zur Vorbereitung Ihres Insolvenzverfahrens prüfen wir gerne ausführlich, ob eine Anfechtung hier in Betracht kommen könnte oder ob das Haus insolvenzfest ist.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. von
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht