Motorrad im Insolvenzverfahren

Meine Frage an Sie ist
Darf ich mein Motorrad behalten wenn ich es an meine Lebenspartnerin verkauft habe. Ich hatte Schulden bei ihr und hat das Motorrad als Gegenwert genommen also so zu sagen als Pfand. Ist das rechtlich möglich?
Vielen Dank

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    dies wäre im Einzelfall näher zu prüfen, hierfür sind weitere Angaben erforderlich. Es könnte sich um eine Sicherungsübereignung handeln, diese ist grundsätzlich auch formlos möglich. Um dies beweisen zu können, wäre ein schriftlicher Vertrag jedoch hilfreich.
    Auch ein Kauf wäre möglich. Um dies zu beweisen wäre es hilfreich, wenn der Fahrzeugbrief auf den Käufer umgeschrieben wurde. Wenn der Fahrzeugbrief noch auf Ihren Namen lautet, müssten Sie beweisen, dass eigentlich Ihre Partnerin die Eigentümerin ist.
    Ein Kauf kurz vor der Insolvenz kann allerdings auch anfechtbar sein, er wird dann vom Insolvenzverwalter rückgängig gemacht.

    Falls Sie nachweisen können, dass Sie das Motorrad für die Fahrt zur Arbeit benötigen, wäre dies ebenfalls eine Möglichkeit, es zu behalten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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