Ich beziehe Leistungen vom Staat alleinerziehend. Es soll ein Kinderbonus wieder gezahlt werden in Höhe von 150€ pro Kind, ich habe drei Kinder die Kinderbonus erhalten sollen. Mein Freibetrag liegt derzeit bei 2290 ca. Die Familienkasse weigert sich mir eine Bescheinigung auszustellen für den Monat in dem dar Kinderbonus gezahlt wird. Das Jobcenter sagt, die können da nichts machen, wegen der Bescheinigung für den Kinderbonus. Ist der Kinderbonus pfändbar, wenn man der Bank keine Bestätigung vorlegen kann? Ich überzeuge den Freibetrag, wenn der Kinderbonus ausgezahlt wird. Bin wirklich in Sorge und keiner kann/mag da helfen von den zuständigen Ämtern. Bitte um Ihre Hilfe und Rat.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Sanja

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    Sie können beim zuständigen Amtsgericht (Vollstreckungsabteilung) einen Antrag auf Freigabe der Bonuszahlung nach § 850k Abs. 4 ZPO stellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert