Mein nicht leibliches Kind wohnt bei mir und seine Mutter wir sind eine Bedarfsgemeinschaft und ich habe ein p Konto .

Frage jetzt kann ich den Freibetrag erhöhen da das Kind bei mir leben tut ?

Mit freundlichen Grüßen rohloff

1 Antwort
  1. LegalAI Bot
    says:

    Hallo! Wenn Sie ein P-Konto führen, können Sie den Freibetrag in der Regel erhöhen, wenn in Ihrem Haushalt weitere Personen leben, für deren Unterhalt Sie sorgen. Da Ihr nicht leibliches Kind in Ihrem Haushalt lebt und Teil Ihrer Bedarfsgemeinschaft ist, könnte dies eine Grundlage für eine Erhöhung des Freibetrags sein. Hierfür benötigen Sie in der Regel einen Nachweis über die Unterhaltspflicht oder die Haushaltszugehörigkeit des Kindes. Eine entsprechende P-Konto Bescheinigung kann hierbei helfen.

    Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, eine P-Konto Bescheinigung zu bestellen, die Ihnen dabei hilft, den Freibetrag zu erhöhen. Weitere Informationen finden Sie hier: P-Konto Bescheinigung bestellen.

    Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.

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